Wegen eines Streits zwischen dem Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft und dem Vorstand der Genossenschaft über die Befugnis, bei Mängeln der Wohnung die Miete zu mindern, kam es zum Prozess vor dem Landgericht Köln. Dabei hat das Gericht nochmals den Grundsatz bekräftigt, dass Genossenschaftsmieter das gleiche Recht zur Mietminderung haben wie alle anderen Mieter auch. … [Weiterlesen...]