„Gemeingut Wohnen“ – so wird einmal Berlins größter Vermieter heißen, der rund 240.000 Wohnungen nach gemeinnützigen Prinzipien verwaltet. Das schlägt jedenfalls die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ für die Wohnungsbestände vor, die nach dem erfolgreichen Volksentscheid vergesellschaftet werden sollen. In der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) … [Weiterlesen...]
Enteignungsdebatte
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat ein konkretes Gesetz für die per Volksbegehren beabsichtigte Vergesellschaftung vorgeschlagen. Die Entschädigungszahlungen würden dabei den Landeshaushalt nicht belasten. Das laufende Volksbegehren fordert vom Senat die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Wie das im Erfolgsfall funktionieren könnte, haben … [Weiterlesen...]