Der Vermieter steht überraschend vor der Tür und will die Wohnung begutachten. Das muss ein Mieter nicht dulden. In seinen vier Wänden ist er der Hausherr. Für den Eigentümer gibt es einige Regeln, wann er in seine vermietete Wohnung darf. Endlich Feierabend und die Tür hinter sich zumachen. Tasche in die Ecke, Einkäufe irgendwo ablegen und unter die Dusche. Aber da klingelt … [Weiterlesen...]