Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte fest, dass bestimmte Preisanpassungsklauseln in Gasag-Verträgen unzulässig waren, weil sie die Kunden einseitig benachteiligten. Eine Rückzahlung der auf rechtswidriger Grundlage erhöhten Einnahmen lehnt die Gasag aber ab. Die Verbraucherzentrale sammelt nun Fälle für eine Klage. Betroffen sind rund 300.000 Berliner Gasag-Kunden mit den … [Weiterlesen...]