Grundsätzlich hat der Mieter das Hausrecht in seiner Wohnung. Er kann bestimmen, wer wann seine Räume betreten darf und wer nicht. Und er kann in seinen vier Wänden tun und lassen, was er will, sofern er andere nicht belästigt und die Bausubstanz nicht gefährdet. Mieter dürfen ihre Ehepartner, Eltern und Kinder bei sich wohnen lassen, ohne den Vermieter zu fragen. Will … [Weiterlesen...]
Besucher
Mieter müssen für das Fehlverhalten ihrer Gäste gerade stehen. Jedenfalls im Prinzip. Doch es kommt eben auf den Einzelfall an, wie das viel beachtete "Ohrfeigen-Urteil" aus Neukölln zeigt. In dem verhandelten Fall hatte der Gast eines Mieters der Hausbesitzerin eine Ohrfeige gegeben. Der Vorfall war Höhepunkt eines jahrelangen Streits. Der Mieter hatte den Bekannten immer … [Weiterlesen...]
Eltern haften für ihre Kinder
Der Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" ist allgemein bekannt - und, nebenbei bemerkt, oft gar nicht zutreffend. Dass Mieter für Verfehlungen ihrer Besucher gerade stehen müssen, wissen aber die wenigsten. Nach einer feucht-fröhlichen Party gab es für einen Mieter ein böses Erwachen. Seine Gäste hatten nicht nur das Treppenhaus bemalt und verschmutzt, sondern auch … [Weiterlesen...]
Der Gastfreundschaft sind kaum Grenzen gesetzt
"Damenbesuche nach 22 Uhr sind nicht gestattet": Vor noch gar nicht allzu langer Zeit wurden studentische Untermieter von ihren Wirtinnen mit solchen Regeln konfrontiert. Doch derartige Eingriffe in die individuelle Lebensgestaltung eines Mieters wirken mittlerweile reichlich skurril und sind auch längst nicht mehr zulässig. Doch welche Regeln gelten heute, wenn der Mieter … [Weiterlesen...]