Immer mehr Vermieter stellen die bisherigen Heizkostenverteiler auf Funkablesetechnik um. Noch im Februar 2010 entschied das Amtsgericht Schöneberg: Mieter brauchen den ersetzenden Einbau einer Funksteuerung der Wärmemengenzähler und Wasseruhren nicht zu dulden. Nun aber liegt eine entgegenstehende verbindliche Entscheidung des BGH vor. Danach besteht eine Duldungspflicht … [Weiterlesen...]