Meist um die Jahreswende werden üblicherweise Heizkostenverteiler und Wasserzähler abgelesen. Der Ablesetermin muss dem Mieter rechtzeitig angekündigt werden, damit er sich auf den Besuch des Ablesers einrichten kann. Wenn die Wohnung mit Funkablesegeräten ausgestattet ist, kann von Ferne aus abgelesen werden, ohne dass der Mieter anwesend sein muss. Um sich vor möglichen … [Weiterlesen...]