Wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erst kurz vor dem Ende der Vorlagefrist zur Post gibt, die Zustellung aber erst nach Ablauf der Frist an den Mieter erfolgt, muss er sich die Fristversäumnis zurechnen lassen und kann sich nicht darauf herausreden, er habe die Betriebskostenabrechnung schließlich noch vor Fristablauf aufgegeben. Die Post ist diesem Falle reiner … [Weiterlesen...]