Fast jeder Mieter hat es irgendwann einmal mit Wohnungsmängeln zu tun - einem defekten Warmwasserboiler, einer ausgefallenen Heizung, Schimmel oder anderen Schäden. Erfreulich ist, wenn nach einem Anruf bei der Hausverwaltung alsbald die Handwerker anrücken und dem Mangel abhelfen. Doch sehr viel häufiger müssen Mieter monatelang warten oder der Vermieter lehnt die Reparatur … [Weiterlesen...]
Amtsgericht Spandau
Gemäß § 536 a Absatz 2 Nr. 2 BGB kann der Mieter einen Mietmangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der gemieteten Wohnung notwendig ist. Einer Fristsetzung gegenüber dem Vermieter bedarf es in Eil- und Notfällen nicht. In einem Verfahren … [Weiterlesen...]