Sowohl die Senatsverwaltung für Inneres als auch der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Alexander Dix, sprechen sich gegen eine routinemäßige Vorlage des Mietvertrages bei der An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes auf den Bürgerämtern aus. „Für die Vorlage des Mietvertrages gibt es keine Rechtsgrundlage – der Mietvertrag enthält auch Angaben, die nicht für die Meldestelle … [Weiterlesen...]