Stand: 1/12 Grundsätzlich sind im Mietrecht (vgl. § 542 BGB) zwei Arten von Verträgen zu unterscheiden: Der unbefristete Mietvertrag (er endet durch Kündigung), der befristete Mietvertrag, auch Zeitmietvertrag genannt (er endet durch Zeitablauf). In diesem Info geht es um den Zeitmietvertrag und um den Kündigungsausschluss bei unbefristeten … [Weiterlesen...]