Stand: 01/19 1. Mängel erkennen und anzeigen Nach dem Gesetz (§§ 535 ff. BGB) muss der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand überlassen und während der Mietzeit so erhalten. Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Wichtig: Der Mieter muss den Vermieter informieren – aus Beweisgründen schriftlich –, … [Weiterlesen...]