Der Erfolg von Dienstleistungsunternehmen wie dem Transportvermittler „Uber“ oder dem Ferienwohnungsportal „Airbnb“ liegt unter anderem darin, dass ihr Zweck angeblich auf dem Modell des „Sharing“ beruht. Es suggeriert, dass sich Menschen quasi nebenbei durch das zeitweilige Vermieten ihrer Wohnung oder durch einen Bringedienst mit ihrem eigenen Fahrzeug ein gutes Zubrot … [Weiterlesen...]
Zweckentfremdung
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Airbnb verpflichtet ist, die Identität von Gastgebern offenzulegen. Jetzt klagen auch vier Berliner Bezirke gegen die Praktiken von Airbnb. Seit dem 1. August 2018 muss nach dem Zweckentfremdungsverbotgesetz jeder, der in Berlin seine als Hauptwohnsitz genutzte Wohnung zeitweise an Feriengäste vermieten will, nicht … [Weiterlesen...]
Studie zu Airbnb und Co.
Die Vermittlung von Ferienwohnungen ist weltweit ein schnell wachsendes Geschäft und hat auf die Städte einen größeren Einfluss als die Hotelbranche. Kommerzielle Ferienwohnungsanbieter entziehen den Stadtbewohnern den Wohnraum. Internet-Portale wie Airbnb bekommen weltweit Gegenwind zu spüren. Die Ferienwohnungsvermittlung – in der Tourismusbranche „Sharing … [Weiterlesen...]