Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hält das Berliner Zweckentfremdungsverbot für teilweise grundgesetzwidrig und ruft das Bundesverfassungsgericht an – nichts Gutes für den Kampf gegen die Ferienwohnungsnutzung. Geklagt hatten 41 Ferienwohnungsvermieter, die schon vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots am 1. Mai 2014 Wohnungen an Kurzzeitgäste … [Weiterlesen...]