Das Berliner Zweckentfremdungsverbot wurde verschärft. Seit dem 1. August ist für das Anbieten einer Ferienunterkunft eine Registrierungsnummer vom Bezirksamt notwendig, unter Umständen auch eine behördliche Genehmigung. Wie ist die Rechtslage, wenn man Feriengäste beherbergen will? Seit August muss in jedem Inserat für eine Ferienvermietung – gleich ob auf einem … [Weiterlesen...]