Hauseigentümer müssen bis Ende 2011 die oberste Geschossdecke beheizter Räume dämmen lassen, wenn diese begehbar und bisher ungedämmt ist. Das schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 vor. Die Frage, ob die Holzbalkendecken der meisten Altbauten schon als gedämmt gelten können und deshalb nicht nachgerüstet werden müssen, wird allerdings ganz unterschiedlich … [Weiterlesen...]