Der Bundestag hat im März beschlossen, in Innenstädten eine dichtere Wohnbebauung zuzulassen. In den neuen „Urbanen Gebieten“ wird auch der Lärmschutz gelockert. „Gesetz zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ lautet der Name der Baurechtsänderung. Um in den Innenstädten mehr Wohnungen zu ermöglichen, können die Städte in ihren Bebauungsplänen nun die neue … [Weiterlesen...]