Haben Eheleute gemeinsam eine Wohnung angemietet, bestimmt sich ihr Innenverhältnis nach Scheidung und Auszug eines Mitmieters grundsätzlich nach den Vorschriften über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB). Das gilt auch und gerade dann, wenn die Frist für das Wohnungszuweisungsverfahren nach der Hausratsverordnung verstrichen ist. Der aus der Gesellschaft … [Weiterlesen...]