Äußerst fantasiebegabt zeigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner jüngsten Entscheidung zur Kündigungsmöglichkeit "Sonstige Gründe". Auch wenn nicht der Vermieter, sondern eine ihm nahestehende dritte Person eine Mietwohnung für Büros nutzen möchte, könne dies eine Kündigung rechtfertigen. Ein bundesweit bislang einmaliger Fall, der von Mieterschützern scharf kritisiert … [Weiterlesen...]