Stand: 3/23 Im Folgenden wollen wir die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach §§ 557 - 561 BGB im Überblick vorstellen. Die jeweiligen Einzelheiten können Sie unseren Spezial-Infos entnehmen. Die nachfolgend genannten Regelungen gelten für Wohnraum, der nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Das Recht der Mieterhöhung ist in den §§ 557 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches … [Weiterlesen...]