Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 zum 1. Mai ist die Vorlage oder der deutlich sichtbare Aushang von Energieausweisen bei Wohnungsbesichtigungen für den Vermieter Pflicht. Eine Kopie des Energieausweises ist dem Mieter unverzüglich nach Mietvertragsabschluss zu übergeben. Währenddessen gibt eine Studie des Immobilienportals "immowelt" Grund zu der Annahme, … [Weiterlesen...]
Neuer Energieausweis
Am 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Damit gelten auch neue Regeln für den Energieausweis. Die Energieeffizienz der Gebäude wird in den Klassen von A+ bis H angegeben. Dieser Kennwert muss schon in den Vermietungsanzeigen genannt werden. Zudem erhalten Mietinteressenten eine Kopie des Energieausweises. Von Kühlschränken, Waschmaschinen oder … [Weiterlesen...]