Der Vermieter fragt über eine Selbstauskunft ab, ob der Wohnungsbewerber raucht. Der elektronische Heizkostenverteiler zeichnet Informationen über das Heizverhalten des Mieters auf. Der Wohnungseigentümer steht vor der Tür und möchte Bilder von der Wohnung machen. Auf den ersten Blick haben diese Situationen nicht viel gemein. Auf den zweiten aber doch sehr viel: In allen … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Elektronische Heizkostenverteiler erfassen den Verbrauch fortlaufend und speichern den Jahresverbrauch zum Stichtag (in der Regel der 31. Dezember um 0.00 Uhr). Der gespeicherte Wert kann - je nach Geräteart - mindestens zwölf Monate lang im Speicher abgerufen werden, so dass die in der Heizkostenabrechnung angeführten Verbrauchsangaben vom Mieter auch … [Weiterlesen...]
Heizkostenabrechnung: Wenn der Ableser nicht mehr klingelt
Der technische Fortschritt sorgt bei der alljährlichen Heizkostenablesung für eine kleine Revolution. Die altbekannten Verdunstungsröhrchen werden immer häufiger durch elektronische Verteiler ersetzt, die über Funk oder Breitbandkabel abgelesen werden. Für die Mieter entfällt damit der lästige Ablesetermin - aber auch die Möglichkeit, die Werte schwarz auf weiß zu sehen und mit … [Weiterlesen...]