Mit dem späten Wintereinbruch hat die Berliner Stadtentwicklungsverwaltung nochmals auf die private Verpflichtung zur Schneebeseitigung hingewiesen. Wichtiger Grundsatz: Kein Streusalz zur Schnee- und Eisbeseitigung. Streusalz wird nicht abgebaut, sondert reichert sich im Boden an und schädigt dann fortgesetzt Berlins Straßenbäume. Deshalb darf es zur privaten Eisbeseitigung … [Weiterlesen...]
Hände weg von Streusalz
Wer als Vermieter oder Mieter verpflichtet ist, im Winter für sichere Wege zu sorgen, fragt sich mit Blick auf "gesalzene" Hauptstraßen, Kreuzungen und Bahnhofsvorplätze, ob auch auf privaten Grundstücken und auf Gehwegen vor dem Haus Streusalz verwendet werden darf. Dem steht § 29 Abs. 1 Nr. 7 des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchGBln) entgegen, wonach Streusalz und … [Weiterlesen...]
Debakel bei der Eisbeseitigung
Während sich inzwischen der Frühling durchgesetzt hat, macht sich Umweltsenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) Gedanken zu den eisigen Tatsachen, die die Schneefälle des vergangenen Winters geschaffen haben: wochenlang glättebedingt unpassierbare Gehsteige mit der Folge, dass sich ältere und behinderte Menschen nicht mehr aus dem Haus trauten. Wie sich für künftig ähnliche … [Weiterlesen...]