Der Senat hat kürzlich die Vorschriften für den Bezug einer Sozialwohnung zum Vorteil von Einpersonenhaushalten geändert. Sozialwohnungen mit mehr als einem Zimmer waren bisher Zwei- oder Mehrpersonenhaushalten mit Wohnberechtigungsschein (WBS) oder Einpersonenhaushalten mit zusätzlichem Raumbedarf vorbehalten, auch dann, wenn die Wohnfläche unter 50 Quadratmetern lag. … [Weiterlesen...]