Stand: 1/10 Grundsätzlich kann ein Vermieter nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, § 573 BGB. Bei Einliegerwohnungen ist das gemäß § 573 a BGB anders; der Vermieter kann wählen, ob er wie sonst auch als Begründung ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel Eigenbedarf) angeben will (dann muss er dies … [Weiterlesen...]