Stand: 1/10 Infoblatt 90: Die Einliegerwohnung – Eingeschränkter Kündigungsschutz im Zweifamilienhaus (§ 573 a BGB) [PDF, 3 Seiten] Grundsätzlich kann ein Vermieter nur dann kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, § 573 BGB. Bei Einliegerwohnungen ist das gemäß § 573 a BGB anders; der Vermieter kann wählen, ob er … [Weiterlesen...]




