Die im Mietvertrag vereinbarte Mietkaution ist auch dann zu zahlen, wenn sich bei der Wohnungsübernahme Mängel herausstellen. Dies gilt auch für noch zu zahlende Raten der Mietkaution. Erfolgt die Wohnungsübernahme wegen konkret benannter Mängel unter dem Vorbehalt einer nachfolgenden Mängelbeseitigung durch den Vermieter (Achtung: Zur Sicherheit schriftlich im … [Weiterlesen...]