Zum Jahresbeginn sind ein neues Mess- und Eichgesetz und eine neue Mess- und Eichverordnung in Kraft getreten, die unter anderem auch Kalt- und Warmwasser- sowie Wärmezähler betreffen. Für europäisch und national geregelte Messgeräte gelten künftig die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Für Mieter kann das teuer werden. Wärme- und … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Warmwasserzähler und Wärmemengenzähler müssen alle fünf Jahre geeicht werden, Kaltwasserzähler alle sechs Jahre. Den Messergebnissen geeichter Erfassungsgeräte kommt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ohne Weiteres die Richtigkeitsvermutung zu. Dem Vermieter steht es aber auch nach Ablauf der Eichfrist frei, wie er die Richtigkeit … [Weiterlesen...]