Stand: 1/02 Infoblatt 163: Sperre von Wasser, Gas, Strom und Fernwärme wegen Zahlungsverzugs des Vermieters, Kautionssicherung [PDF, 4 Seiten] Wenn der Vermieter mit den Zahlungen für Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme in Verzug gerät, sind die Versorgungsunternehmen nach §§ 33 AVB´en berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Betroffen von einer derartigen Sperre sind in der … [Weiterlesen...]




