Ist im Mietvertrag vereinbart worden, dass der Mieter gegen ein Entgelt den Hausflur reinigt, so stellt dies einen gesonderten Dienstvertrag dar, wobei die Verletzung der Reinigungspflicht grundsätzlich nicht zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt (Amtsgericht Wiesbaden vom 1. Juli 1999, WuM 00, 190). Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Februar … [Weiterlesen...]