Die Bundesregierung hat sich auf ein 10-Stufenmodell zur Verteilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern geeinigt. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil. Mieter in ungedämmten Wohnungen mit undichten Fenstern und veralteter Heizung zahlen künftig noch 10 Prozent des CO2-Preises. Wer in einem … [Weiterlesen...]





