Für die Rechtswirksamkeit von Erklärungen im Mietverhältnis kommt es nicht allein auf den Inhalt, sondern auch auf die Einhaltung formaler Anforderungen an. Eine dieser Anforderungen besteht darin, dass der Absendende den Zugang seiner Erklärung beim Vertragspartner notfalls auch beweisen können muss. Der allgemeine Glaube, dass dieser Beweis beim … [Weiterlesen...]