Feuerstätten müssen betriebs- und brandsicher sein. Fahrlässigkeit bei der Wartung oder falsches Nutzerverhalten können zu Hausbränden und anderen lebensgefährlichen Situationen führen. Ein Feuerstättenbescheid, erstellt zum Beispiel nach einer Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfegermeister, schafft Sicherheit. Er legt, gemäß der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) … [Weiterlesen...]
Kehrordnung
Schon im Januar 2010 hat eine bundesweit geltende Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) alle entsprechenden Landesordnungen abgelöst. Überall kontrollieren die Schornsteinfeger jetzt einmal jährlich die Betriebs- und Brandsicherheit konventioneller Öl- und Gasheizungen. Nur noch alle zwei beziehungsweise drei Jahre kommt eine Umweltschutzmessung … [Weiterlesen...]