In jüngster Vergangenheit haben mehrere Genossenschaften ihre Mieter angeschrieben und verlangen unter Androhung einer sonst folgenden Mieterhöhung, dass diese einer nachträglichen Vereinbarung zustimmen. In dieser sollen sie sich trotz inzwischen als unwirksam festgestellter Mietvertragsklauseln erneut zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichten. Die Rechtsberater … [Weiterlesen...]