Als der Vermieter im März vergangenen Jahres Familie Schael den Mietvertrag über ihr Haus kündigte, lautete die lapidare Begründung: "Der Eigentümer verkauft das Grundstück." In dieser Form genügte die Kündigung nicht den gesetzlichen Erfordernissen und war nicht wirksam. Inzwischen gehört das Grundstück dem Land Berlin. Jetzt … [Weiterlesen...]