Alle zwei bis drei Jahre muss der Spielsand eines Kinderspielplatzes aus hygienischen Gründen ausgetauscht werden. Obwohl es sich hierbei um Instandsetzungskosten handelt und solche Kosten eigentlich keine Betriebskosten sind, liegt hier eine Ausnahme vor, die nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ausdrücklich zugelassen ist. Die Kosten für den Sandaustausch … [Weiterlesen...]