Leitsätze: 1. Es steht dem Mieter frei, einen Rechtsanwalt zu der Belegprüfung in den Räumen des Vermieters hinzuzuziehen. 2. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes stellt aber grundsätzlich keine Fallgestaltung dar, bei der es dem Mieter nicht zuzumuten ist, vorrangig allein oder unter Hinzuziehung des Rechtsanwaltes in den Räumen des Vermieters beziehungsweise der … [Weiterlesen...]