Im modernen Medienzeitalter wird die räumliche Trennung zwischen Arbeit und Privatleben immer mehr aufgehoben. Ein PC mit Internetanschluss reicht – und schon kann man von Zu Hause aus Versicherungen verkaufen, einen Online-Handel betreiben oder für eine Agentur arbeiten. Doch Vorsicht, das kann in bestimmten Fällen Ärger mit dem Vermieter geben. Lange Zeit galt: Solange … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Auch wenn eine Wohnung nur zur reinen Wohnnutzung vermietet wurde, darf der Mieter sie für berufliche Zwecke nutzen, wenn dies keine Störungen verursacht und die Mietsache auch nicht übermäßig abgenutzt oder gänzlich zweckentfremdet wird. Wenn zum Beispiel ein Lehrer in der Wohnung Klassenarbeiten durchsieht oder ein Schriftsteller Romane … [Weiterlesen...]