Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Nutzung von Wohnungen an der Wilhelmstraße als Ferienapartments für rechtmäßig erklärt. Es konnte dort keinen Beherbergungsbetrieb erkennen, den der Bezirk Mitte hätte untersagen können. Die Entscheidung macht deutlich, dass ein Zweckentfremdungsverbot notwendig ist, um die Umnutzung von Wohnungen einzudämmen. Offensichtlicher als in der … [Weiterlesen...]