Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut einseitige Preiserhöhungen in Sonderverträgen des Berliner Gasversorgers Gasag AG für unwirksam erklärt und damit die Revision des Unternehmens gegen ein Urteil des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 2008 zurückgewiesen. Verbraucherschützer und Politiker verlangen Erstattungen für Gasag-Kunden. Die Gasag hatte sich in Sonderverträgen … [Weiterlesen...]