Ein Mieter, der die Richtigkeit einer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung anhand der Ausgabenbelege des Vermieters überprüfen will, muss seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs deutlich mehr Aufwand betreiben. Wem die Zeit oder das Know-how dazu fehlt, der kann sich eines Dienstleistungsangebots des Mietervereins bedienen. Ein sogenannter Belegprüfer tritt dann in Aktion. … [Weiterlesen...]