Mieter, die ihre Betriebskostenabrechnung prüfen wollen und Einsicht in die Unterlagen verlangen, müssen sich in das Büro ihres Vermieters bemühen. Sie haben nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs in der Regel keinen Anspruch darauf, Kopien zugeschickt zu bekommen. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hält die Entscheidung für falsch. "So laufen die Kontrollrechte des … [Weiterlesen...]