Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen gekippt. Betroffene müssen einen Freistellungsantrag stellen. Wer mehrere Wohnungen privat nutzt, ist nach einer aktuellen Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung künftig nur noch für die Erstwohnung beitragspflichtig (BVerfG vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 1675/16). Das gilt bis zu einer gesetzlichen … [Weiterlesen...]