Wird eine Wohnung neu bezogen, müssen Wohnungsgeber ab 1. November 2015 wieder bei der behördlichen Anmeldung mitwirken und den Einzug eines Mieters bestätigen. Bis 2004 gab es schon einmal eine landesrechtliche Mitwirkungspflicht der Vermieter bei der Wohnungsanmeldung, die damals unter anderem wegen Verzögerungen bei den Meldeverfahren abgeschafft worden war. Die … [Weiterlesen...]