Ältere und behinderte Mieter haben gelegentlich den Wunsch, alten- oder behindertengerechte Umbauten in der Wohnung vorzunehmen. Dem hat der Gesetzgeber durch § 554 a BGB Rechnung getragen. Ein Mieter hat danach einen durchsetzbaren Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zu entsprechenden baulichen Veränderungen oder Einrichtungen, wenn er ein berechtigtes … [Weiterlesen...]