Ob der Mieter seine Miete dem Vermieter allmonatlich bar gegen Quittung aushändigt, auf dessen Konto überweist, bei seiner Bank einen Dauerauftrag einrichtet oder ihm eine Einzugsermächtigung erteilt, richtet sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Die Vorteile einer durch den Mieter veranlassten Zahlung liegen darin, dass er die Bestimmung des Zahlbetrages … [Weiterlesen...]