Bei zentraler Heizungsversorgung soll der Vermieter für Mindesttemperaturen sorgen. Hierzu haben sich die Gerichte in unterschiedlicher Weise geäußert. Überwiegend wird für Wohnräume in der Zeit von 6 bis 23 Uhr eine Temperatur von 20 Grad Celsius als Minimum angesehen. Im Bad sollen in dieser Zeit mindestens 21 Grad Celsius erreichbar sein. In der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 … [Weiterlesen...]