Anders als bei der Verjährung, wo der Gesetzgeber klare Fristen geregelt hat, beschränkt sich die Verwirkung von Ansprüchen auf den Ausnahmefall. Voraussetzung für die Verwirkung ist der Vertrauenstatbestand, wonach der Schuldner nicht mehr mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen musste. Um dieses Vertrauen zu begründen, bedarf es nachweislicher Umstände und eines … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Im Mietrecht gilt es verschiedene Verjährungsfristen zu beachten. Seit dem 1. Januar 2002 gilt für vertragliche Ansprüche gemäß § 195 BGB eine Regelverjährung von drei Jahren. Hiernach verjähren beispielsweise Ansprüche auf Mietzins, Nebenkosten oder Mietkaution ebenso wie auf Maklerprovision. Einer speziellen mietrechtlichen Verjährungsfrist von nur sechs Monaten unterliegen … [Weiterlesen...]