Ein Mieter hielt in einer ihm zugestellten Betriebskostenabrechnung Angaben für unzutreffend. Er zeigte den Vermieter deswegen bei der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges an. Allerdings hatte der Mieter zuvor weder eine Erläuterung zu den strittigen Punkten der Abrechnung vom Vermieter gefordert noch Einsicht in die Abrechnungsunterlagen begehrt. Im Nachhinein … [Weiterlesen...]