Das erklärte Ziel des im September 2006 in Kraft getretenen novellierten Berliner Meldegesetzes war es, den An- und Abmeldevorgang zu entbürokratisieren. Die Mitwirkungspflicht des Vermieters wurde komplett gestrichen. Jetzt verlangen Stadträte und Polizei, dass bei der Anmeldung wieder ein gültiger, von Mieter und Vermieter unterschriebener Mietvertrag vorzulegen sei. Seit … [Weiterlesen...]